Wir nehmen uns gerne persönlich für Sie Zeit!
Hier finden Sie jene Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Sie möchten sich lieber persönlich und ausführlich von unseren Energie-Experten beraten lassen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Die wohl meist gestellte Frage:
Fixer Tarif vs. Variabler Tarif -
Wofür soll ich mich am besten
entscheiden?
Variabler Tarif -
Was bedeutet das?
Variabler Tarif im Überblick:
Bei fallenden Energiepreisen am Markt, werden diese niedrigeren Preise an den
Kunden weitergegeben. Zudem haben variable Tarife oft keine Vertragsbindung und
sind somit jederzeit kündbar.
Für Unternehmer, die bereit sind, das Risiko von Preisschwankungen auf sich zu
nehmen und auf potenziell niedrigere Preise spekulieren.
Die Preiszusammensetzung hängt vom jeweiligen Energieanbieter ab. Oft setzt sich
ein variabler Tarif aus einem fixen Grundpreis und einem variablen Verbraucherpreis
zusammen.
Wenig Planbarkeit der Energiekosten, da die Preise sich am Energiemarkt auch nach
oben bewegen können.
Wie oft sich der Preis ändert, hängt vom jeweiligen Energieanbieter ab. In der Regel
geschieht das monatlich, wöchtenlich, tage- oder auch quartalsweise.
Fixer Tarif -
Was bedeutet das?
Fixer Tarif im Überblick:
Der Fixtarif schützt Sie vor Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit. Somit
bringt er neben dem Vorteil der Preisstabilität auch eine Planbarkeit der
Energiekosten mit sich.
Für Unternehmer, die ihre Energiekosten konstant planen möchten und das Risiko
von Preisschwankungen vermeiden möchten.
Die Preiszusammensetzung hängt vom jeweiligen Energieanbieter ab. Oft setzt sich
ein Fixtarif aus einem fixen Grundpreis und einem fixen Verbraucherpreis zusammen.
Kommt es am Energiemarkt zu Preissenkungen, profitiert der Kunde davon nicht.
Das hängt vom Energieanbieter ab. Oft ist ein Wechsel erst nach Ablauf der
Vertragslaufzeit, oder unter bestimmten Konditionen möglich.
Variabler Tarif -
Was bedeutet das?
Variabler Tarif im Überblick:
Bei fallenden Energiepreisen am Markt, werden diese niedrigeren Preise an den
Kunden weitergegeben. Zudem haben variable Tarife oft keine Vertragsbindung und
sind somit jederzeit kündbar.
Für Unternehmer, die bereit sind, das Risiko von Preisschwankungen auf sich zu
nehmen und auf potenziell niedrigere Preise spekulieren.
Die Preiszusammensetzung hängt vom jeweiligen Energieanbieter ab. Oft setzt sich
ein variabler Tarif aus einem fixen Grundpreis und einem variablen Verbraucherpreis
zusammen.
Wenig Planbarkeit der Energiekosten, da die Preise sich am Energiemarkt auch nach
oben bewegen können.
Wie oft sich der Preis ändert, hängt vom jeweiligen Energieanbieter ab. In der Regel geschieht das monatlich, wöchentlich, tage- oder auch quartalsweise.
Fixer Tarif -
Was bedeutet das?
Fixer Tarif im Überblick:
Der Fixtarif schützt Sie vor Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit. Somit
bringt er neben dem Vorteil der Preisstabilität auch eine Planbarkeit der
Energiekosten mit sich.
Für Unternehmer, die ihre Energiekosten konstant planen möchten und das Risiko
von Preisschwankungen vermeiden möchten.
Die Preiszusammensetzung hängt vom jeweiligen Energieanbieter ab. Oft setzt sich
ein Fixtarif aus einem fixen Grundpreis und einem fixen Verbraucherpreis zusammen.
Kommt es am Energiemarkt zu Preissenkungen, profitiert der Kunde davon nicht.
Das hängt vom Energieanbieter ab. Oft ist ein Wechsel erst nach Ablauf der
Vertragslaufzeit, oder unter bestimmten Konditionen möglich.
Ist ein Energieanbieterwechsel jetzt sinnvoll?
Ja, da die Energiepreise in den meisten Fällen gesunken sind und von den Versorgern nur selten weitergegeben werden.
Schnell
Kostenlos
Sicher
ANBIETERWECHSEL
Unsere Experten beraten Sie über den richtigen Tarif und wir übernehmen die Umstellung, ganz ohne Ihr Zutun.
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt und Ihren Anschluss
identifiziert.
Am einfachsten finden Sie Ihre Zählpunktnummer auf der letzten Stromrechnung. Ansonsten ist diese auch bei Ihrem Netzbetreiber zu erfahren.
Es entstehen keinerlei Kosten. Die Beratung ist eine kostenlose Dienstleistung der Energiekanzlei.
Nein! Wir organisieren für Sie den Umstieg auf den neuen Strom/Gaslieferanten. Auch die
Kündigung des bestehenden Vertrages übernehmen wir für Sie.
In der Regel dauert der Wechselprozess 2 – 3 Wochen. Sobald der Netzbetreiber uns den voraussichtlichen Belieferungstermin mitteilt, informieren wir Sie per Mail.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der neue Strom/Gaslieferant den Wechsel bestätigt hat, liest der
Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand ab und beauftragt den bisherigen Versorger mit der Erstellung der Endabrechnung.
ABRECHNUNG
Die monatlichen Strom- oder Gaskosten für das kommende Jahr errechnen sich aus dem
Jahresverbrauch des letzten Vertragsjahres. Der monatliche Teilbetrag beträgt dann ein Zwölftel des Jahrespreises und verteilt sich so auf die einzelnen Monate.
Ihr angegebener Verbrach wird 1x pro Jahr mit der Jahresverbrauchsrechnung uns somit mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen. Daraus ergibt sich bei höherem Verbrauch entweder eine Nachzahlung oder bei niedrigerem Verbrauch eine Gutschrift und der monatliche Teilbetrag wird angepasst.
Je nach Wunsch können die Rechnungen per Mail, bzw. auch per Post zugestellt werden.
Die Rechnung kann jährlich, quartalsweise oder auch monatlich zugestellt werden.
Die einfachste Möglichkeit ist die SEPA-Lastschrift, über die der Versorger automatisch den
vereinbarten Betrag abbucht. Es ist aber auch möglich, mittels Zahlschein die Rechnung zu
bezahlen.
Die künftige Rechnung setzt sich in den meisten Fällen aus der den Energiekosten (Arbeits- und Grundpreis) und den Netznutzungskosten die vom jeweiligen Netzbetreiber, bzw. von ihrem Jahresverbrauch abhängig sind.
ANBIETERWECHSEL
Unsere Experten beraten Sie über den richtigen Tarif und wir übernehmen die Umstellung, ganz ohne Ihr Zutun.
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT beginnt und Ihren Anschluss
identifiziert.
Am einfachsten finden Sie Ihre Zählpunktnummer auf der letzten Stromrechnung. Ansonsten ist diese auch bei Ihrem Netzbetreiber zu erfahren.
Es entstehen keinerlei Kosten. Die Beratung ist eine kostenlose Dienstleistung der Energiekanzlei.
Nein! Wir organisieren für Sie den Umstieg auf den neuen Strom/Gaslieferanten. Auch die
Kündigung des bestehenden Vertrages übernehmen wir für Sie.
In der Regel dauert der Wechselprozess 2 – 3 Wochen. Sobald der Netzbetreiber uns den
voraussichtlichen Belieferungstermin mitteilt, informieren wir Sie per Mail.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der neue Strom/Gaslieferant den Wechsel bestätigt hat, liest der
Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand ab und beauftragt den bisherigen Versorger mit der Erstellung der Endabrechnung.
ABRECHNUNG
Die monatlichen Strom- oder Gaskosten für das kommende Jahr errechnen sich aus dem
Jahresverbrauch des letzten Vertragsjahres. Der monatliche Teilbetrag beträgt dann ein Zwölftel des Jahrespreises und verteilt sich so auf die einzelnen Monate.
Ihr angegebener Verbrach wird 1x pro Jahr mit der Jahresverbrauchsrechnung uns somit mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen. Daraus ergibt sich bei höherem Verbrauch entweder eine Nachzahlung oder bei niedrigerem Verbrauch eine Gutschrift und der monatliche Teilbetrag wird angepasst.
Je nach Wunsch können die Rechnungen per Mail, bzw. auch per Post zugestellt werden.
Die Rechnung kann jährlich, quartalsweise oder auch monatlich zugestellt werden.
Die einfachste Möglichkeit ist die SEPA-Lastschrift, über die der Versorger automatisch den
vereinbarten Betrag abbucht. Es ist aber auch möglich, mittels Zahlschein die Rechnung zu
bezahlen.
Die künftige Rechnung setzt sich in den meisten Fällen aus der den Energiekosten (Arbeits- und Grundpreis) und den Netznutzungskosten die vom jeweiligen Netzbetreiber, bzw. von ihrem Jahresverbrauch abhängig sind.
BEGRIFFSDEFINITION
Der Netzbetreiber ist Eigentümer des Strom-/Gasnetzes, sowie des Zählers und kümmert sich um die Instandhaltung und Wartung der Netze.
Der Energieversorger oder Energielieferant ist für die Belieferung mit Strom oder Gas zuständig und kann von Ihnen frei gewählt werden. Der Netzbetreiber ist für die jeweilige Adresse festgelegt
und kann nicht gewählt werden.
Die Energierechnung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Erzeugungskosten, staatliche Abgaben und den Netzkosten.
ÜBERSIEDELUNG
Am besten informieren Sie Ihren Energieversorger (Netzbetreiber) 1 Monat vor dem geplanten Umzug. So können Sie sichergehen, dass die neue Adresse direkt zu Ihrem Einzugstermin mit
Energie beliefert wird.
Wenn Sie bereits übersiedelt sind oder in Kürze umziehen, so informieren Sie Ihren Energieberater oder kontaktieren Sie direkt uns, damit wir die Anmeldung bevorzugt bearbeiten und Sie so schnell wie möglich mit Strom oder Gas beliefern können.
Wenn Sie bereits Kunde bei der Energiekanzlei sind, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern! Wir übernehmen für Sie den gesamten Meldeprozess. Wenn Sie ein neuer Kunde von uns werden wollen, denken Sie bitte daran, den bestehenden Vertrag beim alten Energieversorger rechtzeitig abzumelden.
Der Zählerstand ist zum Einzugsdatum bzw. auch zum Auszugsdatum zu melden. Die Ablesedaten sind direkt an den jeweiligen Netzbetreiber zu melden.
Tipp: Machen Sie am besten ein Foto der Zählerstände, um eventuell später die Daten nachweisen zu können.
BEGRIFFSDEFINITION
Der Netzbetreiber ist Eigentümer des Strom-/Gasnetzes, sowie des Zählers und kümmert sich um die Instandhaltung und Wartung der Netze.
Der Energieversorger oder Energielieferant ist für die Belieferung mit Strom oder Gas zuständig und kann von Ihnen frei gewählt werden. Der Netzbetreiber ist für die jeweilige Adresse festgelegt und kann nicht gewählt werden.
Die Energierechnung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Erzeugungskosten, staatliche Abgaben und den Netzkosten.
ÜBERSIEDELUNG
Am besten informieren Sie Ihren Energieversorger (Netzbetreiber) 1 Monat vor dem geplanten Umzug. So können Sie sichergehen, dass die neue Adresse direkt zu Ihrem Einzugstermin mit Energie beliefert wird.
Wenn Sie bereits übersiedelt sind oder in Kürze umziehen, so informieren Sie Ihren Energieberater oder kontaktieren Sie direkt uns, damit wir die Anmeldung bevorzugt bearbeiten und Sie so schnell wie möglich mit Strom oder Gas beliefern können.
Wenn Sie bereits Kunde bei der Energiekanzlei sind, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern! Wir übernehmen für Sie den gesamten Meldeprozess. Wenn Sie ein neuer Kunde von uns werden wollen, denken Sie bitte daran, den bestehenden Vertrag beim alten Energieversorger rechtzeitig abzumelden.
Der Zählerstand ist zum Einzugsdatum bzw. auch zum Auszugsdatum zu melden. Die Ablesedaten sind direkt an den jeweiligen Netzbetreiber zu melden.
Tipp: Machen Sie am besten ein Foto der Zählerstände, um eventuell später die Daten nachweisen zu können.
Kontakt
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns innerhalb ein bis zwei Werktagen bei Ihnen:
Sie erreichen uns auch telefonisch oder per E-Mail unter:
Parteienverkehr nach Terminvereinbarung:
- Die Energiekanzlei, Grüngasse 16, 1050 Wien
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Parteienverkehr nach Terminvereinbarung:
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